IP Adressen Speicherung Probleme bei Strafverfolgung befuerchtet

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vom 22.02.2007 als PDF speichern drucken

Ein mehr als 3 Jahre andauernder Rechtsstreit, den eine Privatperson gegen seinen damaligen Provider T-Online führte, hat zur Folge dass die T-Com nun die IP-Adressen nurnoch 7 Tage speichert. Der Rechtsstreit, der durch alle Instanzen geführt wurde, ist dadurch entstanden das der Kläger die Speicherung seiner Verbindungsdaten durch seinen Provider, trotz Nutzung einer Flatrate, als rechtswidrig ansah.

Der BGH (Bundesgerichtshof) wies letztinstanzlich die Berufung der Deutschen Telekom AG aus formalen Gründen zurück und stellte so die Rechtswidrigkeit dieser Praxis fest. Die T-Com reagiert nun auf die Entscheidung des BGH und speichert, insbesondere dynamisch vergebene IP-Adressen für DSL-Kunden, nun nurnoch 7 statt bisher 80 Tage lang. Dieses Vorgehen wurde, wie der Sprecher von T-Com angab, mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt.

Die Änderung der Speicherpraxis, soll laut Aussage der T-Com, ausschließlich zum Schutz der Internet-Zugangsplattform und der Bekämpfung des Missbrauchs im Internet dienen. Durch diese Änderung sind nun auch andere Anbieter betroffen, die ebenfalls die IP-Adressen der T-Com nutzen, jedoch eigene Angebote vermarkten. Hierzu zählen T-Online, Congster und 1&1. unsicher ist bisher, ob auch der Internet Service Provider (ISP) Arcor die Speicherpraxis verändert.

Durch die Verkürzung der Speicherzeit sind nun die Strafverfolgungsbehörden vor die Wand gestellt worden. Denn nach Verstreichen der Speicherfrist werden aktuelle Anfragen der Ermittlungsbehörden, nach Nutzerdaten die den jeweiligen IP-Adressen zugeordnet werden, nicht mehr übermittelt. Die Behörden befürchten nun das viele Verfahren, wegen Verletzungen des Urheberrechts oder anderer Verstöße mangels Identifikation der Personen und Nachweis der Verletzungshandlung, eingestellt werden müssen.





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