Internetprovider duerfen die IP nicht spreichern

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vom 07.11.2006 als PDF speichern drucken

Nach einem neuen Urteil vom Bundesgerichtshof dürfen die Internetprovider die die für jede Internetverbindung vergebene IP-Adresse nicht speichern.

Des Weiteren dürfen die Provider auch keine Daten über den verursachten Traffic speichern. Dies sei bei einem Flatrate Tarif nicht mehr für die Abrechnung mit dem Kunden nötig. Die bisher bereits gespeicherten Daten müssen von den Providern ebenfalls gelöscht werden.

Auch wenn es geplant ist bis ende 2007 eine einheitliche Richtlinie zur Speicherung von Internet-Verbindungsdaten in den EU-Ländern zu regeln, entschied nun das Bundesgerichtshof das dies nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren sei. So kann in Verbindung mit den Logfiles die Internetnutzung personalisiert überwacht werden.

Geklagt hat gegen die Datenspeicherung ein 33 Jähriger aus Münster. Dieser wurde selbst im Jahr 2002 angeklagt, da dieser angeblich eine Straftat gebilligt hatt. T-Online hat seine Daten zur Prozessklärung weitergegeben.





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