WLAN die Inhaber haften fuer den Anschluss
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WLAN die Inhaber haften fuer den Anschluss
Laut Einschätzungen von Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) wird jeder zweite der bundesweit 13,6 Millionen Breitband-Anschlüsse per W-LAN betrieben. Durch die stark gesunkenen Preise und enorme Vorteile eines WLAN Routers werden immer mehr und mehr von Netwerken über WLAN aufgebaut und nicht mehr über das Kabel.
Genau hier muss man aufpassen. Denn jeder, der sich in dem Sendebereich ihrer Funkstation sich befindet, kann mit einem WLAN-fähigen Access-Point auf ihr WLAN zugreifen wenn dieses nicht geschützt ist. Da der Anschlussinhaber für den Missbrauch der Leitung wie z.B. Illegale Downloads haftet sollten sie dieses absichern.
Vergeben sie ihrem WLAN ein sicheres Passwort. Diese sollte aus mehr als 6 Buchstaben und Zahlen enthalten. Versuchen sie den Kreis der Nutzer möglichst einzuschränken. Ist es nötig die Zugangsdaten an einen Dritten wie z.B. den WG Mitbewohner weiterzugeben, sollten sie sich schriftlich absichern das der Zugang nur für legale Zwecke genutzt wird. Ändern sie ab und an das Passwort von ihrem WLAN.
Für das 2007 geplanten Telemediengesetz fordert Bitkom eine klar geregelte die Rechtsposition der WLAN-Inhaber. Eine der Forderungen des BITKOM-Hauptgeschäftsführer lautet "Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Betreiber den Datenverkehr nicht überwachen müssen". "Gutgläubige Nutzer moderner Internet-Zugänge dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden" so Bernhard Rohleder.
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